Positionspapier AWS
Die Fixpunkte unserer Zusammenarbeit machen deutlich, dass wir vor allem anderen - für - unsere Mitglieder wirken wollen. Es wird nichts im Interesse einzelner entschieden.
Es geht um die Beratung unserer Mitglieder in wirtschaftlichen und rechtlichen Belangen. Der Austausch von allseitig interessierenden Informationen hilft, richtige Entscheidungen im eigenen Unternehmen schneller zu finden.
Interessenvertretung aller Mitglieder gegenüber Behörden, Institutionen sowie sonstigen Dritten ist selbstverständlich ein wichtiges Anliegen.
Durch Gedankenaustausch mit anderen Berufsvereinigungen und die Pflege dieser Verbindungen suchen wir Synergieeffekte und erweitern das Kontaktvolumen jedes Unternehmens.
Unsere Entscheidungen fassen wir gemeinsam in der Mitgliederversammlung. Das Gemeinwohl aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. ist das Hauptziel aller Aktivitäten.
Die Satzung lässt die Dominanz einzelner oder eines Großunternehmens nicht zu.
Was wir für unsere Branche wollen, sind Entscheidungen und Wege,
- die allen zum wirtschaftlichen Wohle reichen,
- die von jedem Unternehmen getragen werden,
- die unlauteren Wettbewerb verhindern.
Ein Jeder soll mit seiner ehrlichen Stimme und seiner lauteren Absicht auch Einfluss auf die saubere Entwicklung im Wachschutz haben.
Wir wollen dem nicht mehr wehrlos ausgeliefert sein und haben uns unter anderem auch deshalb organisiert.
Erklärtes Ziel unseres Wirtschaftsvereins ist es, die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder zu wahren und zu fördern sowie gegenüber Dritten zu vertreten. Nicht zuletzt zeigt die stetig steigende Vielschichtigkeit krimineller Delikte die weitere Entwicklung. Die Bedeutung der Sicherheitsdienstleister an Qualität und Quantität wächst ständig. Dieser Tatsache gilt es sich zu stellen und muss auch vom Auftraggeber getragen werden.
Mittelständische und kleine Bewachungsunternehmen in Berlin fühlen sich durch die bestehenden Strukturen, insbesondere die Politik einiger weniger Großunternehmer, nicht vertreten, nicht repräsentiert.
Die Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifes und des Manteltarifvertrages werden als Versuch angesehen, Marktführern der Branche Mitbewerber aus dem Wege zu räumen, und letztlich den Wettbewerb zu verzerren. Den Bedingungen von Ort, Zeit, ökonomischer und gesellschaftlicher Situation des Berliner Wirtschaftsraumes wird kaum Rechnung getragen. Zumal die gegenwärtige Rechtsauffassung des Senates ganz einfach ausgedrückt so ist, dass durchaus Billiganbieter aus anderen Ländern im Land Berlin ihr Unwesen treiben können.
Zu beachten ist, dass die bestehenden Tarifabschlüsse nicht von allen Unternehmen der Branche getragen werden. Zumal die Öffentliche Hand im Land Berlin Aufträge vergibt, wo bereits im Ansatz zu erkennen ist, dass die Entlohnung nicht der Tarifgröße entsprechen kann.
Es gibt keinen Verband bzw. Verein in der Bundesrepublik, der die politischen Interessen aller Wachunternehmen in der Öffentlichkeit in ausreichendem Maße vertritt.
Politische und wirtschaftliche Strukturen, u.a. auch die IHK, nehmen offensichtlich eine Marktbereinigung hin und tun wenig entsprechend den Ihnen gegebenen Möglichkeiten, die Mittelstandsentwicklung des Berliner Wachgewerbes zu unterstützen.
Immer wieder werden in der öffentlichen Diskussion Bewachungsunternehmen unter Andeutung dubiosester Kriterien als unseriös stigmatisiert. Konkrete Tatumstände wurden verschleiert oder verschwiegen. Die Wertschätzung der ganzen Branche wird dadurch deformiert. Daher ist ein entsprechender Schutz gegen Diffamierungen notwendig. Einen angemessenen Informationsaustausch mit Branchengleichen ist daher notwendig.
Es sollte auch Druck auf die Öffentliche Hand bei der Vergabe von Aufträgen ausgeübt werden. Anzustrebendes Ziel ist es, die Vergabebedingungen (VOL) zu ändern.
Qualitätsmerkmale:
Qualität im Bewachungsgewerbe umfasst grundsätzlich die fachliche, korrekte und zuverlässige Erfüllung des vom Auftraggeber übertragenen Sicherheitsauftrages.
Pünktlichkeit, Freundlichkeit und dem Auftrag angepasste sowie positive Verhaltensmerkmale des Mitarbeiters eines Sicherheitsdienstleisters gehören außerdem dazu. Die Personalführung in den Bewachungsunternehmen soll sich an der Dynamik der sozialen Entwicklung und den spezifischen Besonderheiten der Branche orientieren.
Die Mitgliedschaft in irgendeiner Vereinigung sowie das Vorhalten möglicher besonderer technischer Ausstattungen werden per se nicht als allein qualitätsbestimmend angesehen.
Zur unbedingt erforderlichen Grundlage jeder Auftragserledigung gehört nach Auffassung des AWS die Einhaltung aller rechtlichen Normen. Auch wenn z.B. innerhalb der Neufassungen der Verordnungen für das Bewachungsgewerbe Verpflichtungen eingegangen werden müssen, die nicht sinnvoll sind, so wird die Einhaltung der Normen dennoch als unumgänglich angesehen.
Eine Forderung nach dem Vorhandensein und Einsatz der jeweils neuesten und modernsten Technik, ggf. mit zusätzlichem Prüfsiegel und dgl., wird nicht einmal von den staatlichen Sicherheitsinstitutionen erbracht und ist im Prinzip ohne konkrete Verbindung zu einem bestehenden entsprechenden Auftrag als Forderung unsinnig und wird deshalb zur Beurteilung tatsächlicher qualitativer Merkmale nicht herangezogen.
Die Einhaltung der Normative des Arbeitssicherheitsrechtes auf der Grundlage der Umsetzung der BG-Vorschriften, sowie des Arbeitsschutzgesetzes im Rahmen der betrieblichen Prozesse haben elementarer Bestandteil des betrieblichen Qualitätsmanagements zu sein.
Als weiterer Qualitätsindikator wird insbesondere die Personalführung in den einzelnen (Mitglieds-) Unternehmen verstanden.
Nicht ohne Bedeutung im Zusammenhang mit der Personalführung und der Personalmotivation sowie teilweise auch der Qualität der Personalbeschaffung ist der Komplex der Entlohnung.
Deshalb legt die AWS e.V. für seine Mitgliedsunternehmen in diesem Positionspapier diejenigen Qualitätsindikationen fest, welche von ihnen mindestens eingehalten werden müssen.